Rechte in Deutschland

Informationen und Rechte in Deutschland

In Deutschland werden die Kosten für den Kinderwagen und/oder den Autokindersitz von den Krankenkassen meistens komplett übernommen.

Einige Krankenkassen übernehmen jedoch nur die Kosten in der Höhe, die ein herkömmlicher Kinderwagen kosten würde. Den Ausgleichsbetrag müssten Sie in diesem Falle selbst tragen.

Aufgrund der körperlichen Einschränkung während der Behandlung der Erkrankung Ihres Kindes steht Ihrem Kind ein Schwerbehindertenausweis zu. Diesen sollten Sie gleich zu Beginn der Behandlung Ihres Kindes beim zuständigen Versorgungsamt beantragen. Die Antragsformulare sind auch bei örtlichen Fürsorgestellen, Sozialämtern, kommunalen Bürgerbüros, Behindertenverbänden und bei den Vertretungen für schwerbehinderte Menschen in den Betrieben und Dienststellen erhältlich.

Das Versorgungsamt zieht vom behandelnden Arzt Ihres Kindes die Befundberichte bei und wertet diese aus. Wenn Sie ärztliche Unterlagen über den derzeitigen Gesundheitszustand Ihres Kindes haben, fügen Sie diese bitte dem Antrag bei. Anschließend wird vom Versorgungsamt der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt.

Der „Grad der Behinderung“ (GdB) bezeichnet die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Die Festlegung eines Grades der Behinderung (GdB) erfolgt in Zehnergraden von 20 bis 100.

Für die Dauer der vollständigen Immobilisierung (z.B. mit einem Gips) wird Ihrem Kind ein GdB von 100 % gewährt. Danach steht Ihrem Kind bis zum Abschluss der Spreizbehandlung ein GdB von 50 % zu. Anschließend und bei unbehandelten Fällen richtet sich der GdB nach der Instabilität und der Funktionsbeeinträchtigung.

Zum Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch stellt das Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis aus. Hier ist der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen eingetragen. Er enthält jedoch keine Angaben zu konkreten Gesundheitsstörungen.

Dieser Schwerbehindertenausweis ist bei „Hüftkindern“ meist auf sechs Monate befristet, wird jedoch bei andauernder Therapie jeweils weitere sechs Monate verlängert.

Der Schwerbehindertenausweis berechtigt Sie natürlich auf Behindertenparkplätzen zu parken. Dort haben Sie genügend Platz, das in Spreizstellung befindliche Kind aus dem Auto zu holen und den Kinderwagens aus dem Fahrzeug ein- oder auszuladen. Da die Behindertenparkplätze sich in zentraler Lage befinden, verkürzen sich natürlich auch die Wege.

Auch bei den öffentlichen Verkehrsmitteln werden Sie begünstigt. Viele bieten für Schwerbehinderte vergünstigte Preise an.

In bestimmten Fällten besteht die Möglichkeit einer Kfz-Steuerbefreiung auf Ihren Pkw. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen das für Sie zuständige Versorgungsamt.

Der Schwerbehindertenausweis ebnet natürlich auch den Weg zu einem besonderen Spreizkinderwagen oder Spreizkinderautositz.

Den Spreizkinderwagen und den Spreizautokindersitz erhalten Sie direkt  über uns.

Die Vorgehensweise sieht dann folgendermaßen aus:

 Bei Fragen rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0931/99161-0 an.